Hinweis

Für den Vorbereitungslehrgang zur Forstwirtschaftsmeisterin/zum Forstwirtschaftsmeister können sich alle Interessentinnen und Interessenten bewerben, welche die in der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin (ForstWiMeistPrV) genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Vorbereitungskurs; die Zulassung zur Meisterprüfung ist unabhängig von der Teilnahme am Vorbereitungskurs.

Übersteigt die Zahl der grundsätzlich für den Vorbereitungskurs berücksichtigungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber die festgesetzte Höchstzahl an Lehrgangsplätzen (aktuell 32 Plätze), gelten folgende Auswahlkriterien:

• Für den Vorbereitungskurs wird ein bedarfsabhängiges Kontingent von bis zu 4 Plätzen für Angehörige der Bayerischen Forstverwaltung und der Bayerischen Staatsforsten reserviert, die für die zukünftige Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Lehrbetriebs an den forstlichen Bildungszentren konkret vorgesehen sind.

• Die übrigen Lehrgangsplätze werden nach Rangliste vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber mit derzeitiger Arbeitsstelle in Bayern vergeben.

• Die Rangfolge richtet sich nach der erzielten Durchschnittsnote in der Forstwirtsprüfung. Für jeden Monat Berufserfahrung, der über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten 24 Monate hinausgeht, wird ein Notenbonus von 0,01 gewährt und auf die Durchschnittsnote angerechnet. Dieser Bonus ist auf 8 Jahre gedeckelt, somit kann ein maximaler Notenbonus von 0,96 gewährt werden.